Spenden an die Walcker-Orgel sind nun steuerlich absetzbar
- Orgelklang Votivkirche

- vor 1 Tag
- 1 Min. Lesezeit
Die Freunde der Walcker Orgel freuen sich sehr, nun offiziell als spendenbegünstigte Einrichtung gemäß § 4a Abs. 2 iVm Abs. 3 EStG 1988 anerkannt zu sein.

Dieser Status ist für uns ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die kulturelle Bedeutung der Walcker-Orgel in der Votivkirche Wien und ermöglicht es Unterstützerinnen und Unterstützern, ihre Spenden steuerlich abzusetzen.
Da nur Organisationen, die auf der offiziellen Liste des Bundesministeriums für Finanzen geführt werden, diese Begünstigung erhalten, empfinden wir diese Anerkennung als besondere Verantwortung. Jede Spende gewinnt dadurch an Wirkung und hilft uns, dieses außergewöhnliche Instrument langfristig zu erhalten und erlebbar zu machen.
Registrierungsnummer: KK-32316







Kommentare